Eheschließung, Geburt, Sterbefall

Informationen aus dem Standesamt Merching

 

Eheschließung

Inzwischen ist es möglich, in jedem deutschen Standesamt zu heiraten.

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist allerdings das Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Für den Fall, dass Sie beide noch nie verheiratet oder verpartnert gewesen sind, beide volljährig sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde (Hauptwohnsitz)
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch Ihres Geburtsstandesamtes oder eine aktuell ausgestellte Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes

In allen anderen Fällen, z.B.

  • einer der Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit oder ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • einer oder beide Partner waren bereits verheiratet oder verpartnert

erkundigen Sie sich bitte vor Vereinbarung des Termins zur Anmeldung der Eheschließung bei uns, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind!

Anmeldung der Eheschließung

Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird geprüft, ob ggfs. Hindernisse bestehen, die der beabsichtigten Eheschließung im Wege stehen. Die Anmeldung ist ein halbes Jahr gültig.

Zum anderen wird auch die künftige Namensführung des Paares besprochen.

Trauzeugen

Sie haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie einen oder zwei Trauzeugen benennen oder Ihre Eheschließung lieber ohne Trauzeugen gestalten wollen.

Im Regelfall ist eine Anmeldung, die 2-3 Wochen vor der Eheschließung erfolgt, ausreichend.

Wegen der Vereinbarung eines Termins zur Eheschließung sollten Sie sich allerdings rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung setzen.

Die Eheschließung

Die standesamtliche Zeremonie findet im Trauzimmer der Gemeinde Merching (Rathaus, 1.Stock, nicht barrierefrei) statt.

Auf Wunsch haben Sie auch die Möglichkeit, mit Ihren Gästen auf Ihren neuen Familienstand in Form eines kleinen Empfangs im Trauzimmer bzw. vor dem Rathaus anzustoßen.

Diese Einzelheiten zum Ablauf werden bei der Anmeldung der Eheschließung mit Ihnen besprochen.

Geburt

Für die Beurkundung einer Geburt sollen möglichst eine Geburts- oder Heiratsurkunde der Eltern mitgebracht werden.

Der/die Anzeigende/r muss sich ausweisen können.

Bei der Geburt eines Kindes muss hinsichtlich der Namensführung beim Geburtsstandesamt des Kindes festgelegt werden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters erhält.

Sterbefall

Für die Beurkundung eines Sterbefalles sollte eine Geburts- oder Heiratsurkunde mitgebracht werden, sowie möglichst ein Ausweisdokument des Verstorbenen.

Der/die Anzeigende/r muss sich ausweisen können.

Weitere Zuständigkeiten des Standesamtes sind:

Kirchenaustritte, Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen, Nachbeurkundungen