FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige

Das Bayerische Gesundheitsministerium stellt insgesamt 1 Million FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige zur Verfügung. Diese werden auf alle Kommunen in Bayern verteilt. Das Ministerium hat folgende Kriterien für die Abgabe festgelegt: jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person als Nachweis der Bezugsberechtigung Abholung in der …

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