FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige

Das Bayerische Gesundheitsministerium stellt insgesamt 1 Million FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige zur Verfügung.

Diese werden auf alle Kommunen in Bayern verteilt.

Das Ministerium hat folgende Kriterien für die Abgabe festgelegt:

  • jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson
  • Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person als Nachweis der Bezugsberechtigung
  • Abholung in der Stadt- bzw.  Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person

 

Diese sind ab Montag, 25.01.2021 zu den regulären Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung abzuholen.

Wir werden die FFP2-Schutzmasken ausgeben, solange der Vorrat reicht.