Das Bayerische Gesundheitsministerium stellt insgesamt 1 Million FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige zur Verfügung.
Diese werden auf alle Kommunen in Bayern verteilt.
Das Ministerium hat folgende Kriterien für die Abgabe festgelegt:
- jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person als Nachweis der Bezugsberechtigung
- Abholung in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person
Diese sind ab Montag, 25.01.2021 zu den regulären Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung abzuholen.
Wir werden die FFP2-Schutzmasken ausgeben, solange der Vorrat reicht.