Grundsteuerreform – Abgabe der Grundsteuererklärungen

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde in Bayern letztmals bis zum 30. April 2023 verlängert.

Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform und was für Sie zu tun ist, erhalten Sie hier .

Wir weisen hierzu eindrücklich darauf hin, dass die Gemeinde Merching nur dann die Festsetzung der Hebesätze überprüfen kann, wenn alle Grundstückseigentümer ihre Grundlagen rechtzeitig eingereicht haben.

Nur wenn das Finanzamt ausreichend Zeit zur Festsetzung der neuen Messbescheide hat, wird die Gemeinde Merching in die Lage versetzt, Korrekturen an den Hebesätzen noch rechtzeitig vornehmen zu können.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher die Grundsteuererklärungen so schnell wie möglich beim zuständigen Finanzamt einreichen.