Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Der Gemeinderat hat die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren neu gefasst.
Sie tritt am 01.04.2021 in Kraft. Bis dahin gilt die bisherige Feuerwehrkostensatzung.
Sie können die neue, sowie die aktuell gültige Satzung im Bereich Ortsrecht einsehen: Ortsrecht