Juli 2024

Grundsteueränderungsanzeige

Die bayerische Finanzverwaltung informiert darüber, dass die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen nun in den Finanzämtern ausliegen. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ >  „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.

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Bayernwerk informiert über Dachständerrückbau

Bayernwerk informiert zum Bearbeitungsstand Dachständerrückbau; Bayernwerk hat alle Eigentümer/Bewohner v. Immobilien, die einen Dachständerrückbau beantragt haben und bei denen der Rückbau noch nicht vollzogen ist, per Posteinwurf angeschrieben. Die Tiefbauarbeiten auf den Grundstücken sind abgeschlossen, Erdkabelstromanschlüsse wurden erstellt und sind in Betrieb. Um den Rückbau der Freileitungen beauftragen zu können, benötigt Bayernwerk eine unterschriebene  Inbetriebsetzungsanzeige

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