Information
Im Regelfall kann der elektronische Reisepass für Personen ab 12 Jahren ausgestellt werden. Seit dem 01. November 2007 ist der Fingerabdruck im elektronischen Reisepass verpflichtend (außer bei Kindern unter 6 Jahren).
Informationen ob für die Einreise ins Ausland ein Reisepass notwendig ist, können Sie beim Auswärtigen Amt www.auswaertiges-amt.de erfragen.
Der vorläufige Reisepass wird nur in absoluten Notfällen ausgestellt. Er ist nicht für die visumfreie Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika zugelassen.
Antragsstellung:
Bei der Antragsstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei unter 18-Jährigen müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte (Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses) schriftlich dem Antrag zustimmen.
Es ist ein biometrisches Passbild mitzubringen, siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei unter
www.personalausweisportal.de/fotomustertafel
Soweit vorhanden, ist der alte Reisepass bzw. der Personalausweis oder Kinderreisepass mitzubringen.
Bei Erstbeantragung in unserer Behörde ist eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen.
Gebühren:
Die Gebühr für eine Neuausstellung (Gültigkeit 10 Jahre) beträgt 60,00 EUR
Für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) 37,50 EUR
Für eine Express-Beantragung (Lieferzeit 72 Stunden) entsteht eine zusätzliche Gebühr von 32,00 EUR
Gebühr für den vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) 26,00 EUR
Die Gebühren sind bei Antragsstellung zu entrichten.