Reisepass

Information

Im Regelfall kann der elektronische Reisepass für Personen ab 12 Jahren ausgestellt werden. Seit dem 01. November 2007 ist der Fingerabdruck im elektronischen Reisepass verpflichtend (außer bei Kindern unter 6 Jahren).

Informationen ob für die Einreise ins Ausland ein Reisepass notwendig ist, können Sie beim Auswärtigen Amt www.auswaertiges-amt.de erfragen.

Der vorläufige Reisepass wird nur in absoluten Notfällen ausgestellt. Er ist nicht für die visumfreie Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika zugelassen.

Antragsstellung:

Bei der Antragsstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei unter 18-Jährigen müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte (Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses) schriftlich dem Antrag zustimmen.

Es ist ein biometrisches Passbild mitzubringen, siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei unter

www.personalausweisportal.de/fotomustertafel

Soweit vorhanden, ist der alte Reisepass bzw. der Personalausweis oder Kinderreisepass mitzubringen.

Bei Erstbeantragung in unserer Behörde ist eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen.

Gebühren:

Die Gebühr für eine Neuausstellung (Gültigkeit 10 Jahre) beträgt 60,00 EUR

Für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) 37,50 EUR

Für eine Express-Beantragung (Lieferzeit 72 Stunden) entsteht eine zusätzliche Gebühr von 32,00 EUR

Gebühr für den vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) 26,00 EUR

Die Gebühren sind bei Antragsstellung zu entrichten.