Personalausweis

Information:

Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und sofern sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Es kann auch für Personen unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden.

Seit dem 01. November 2010 wird der neue elektronische Personalausweis mit Online-Ausweisfunktionen und Fingerabdruck ausgestellt.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de

Antragsstellung:

Bei Antragsstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Mitzubringen ist:

  • ein biometrisches Passbild siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei unter www.personalausweisportal.de/fotomustertafel.
  • Soweit vorhanden ist der bisherige Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass mitzubringen.
  • Bei der erstmaligen Beantragung des Personalausweises ist auch eine Geburtsurkunde vorzulegen. Bei unter 16-jährigen Personen ist auch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich, bei nur einem Erziehungsberechtigten ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

Gebühren:

  • Personalausweis für Antragssteller über 24 Jahre (10 Jahre Gültigkeit) 37,00 EUR
  • Personalausweis für Antragssteller unter 24 Jahre (6 Jahre Gültigkeit) 22.80 EUR
  • Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kostet 10,00 EUR

Die Gebühren sind bei Antragsstellung zu entrichten.

 

Ausweisportal

Auf dem Portal für den neuen Personalausweis finden Sie stets aktuelle Information rund um dieses Thema.