Ein Umzug steht bevor

Hier eine Umzugs-Checkliste für Sie

Einwohnermeldeamt:

Wohnsitzwechsel sind im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Merching anzuzeigen:

  1. Anmeldung bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde
  2. Ummeldung bei Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde Merching
  3. Abmeldung bei Wegzug innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich, da uns dies automatisch von der Gemeinde angezeigt wird, bei der Sie sich neu anmelden. Bei Wegzug ins Ausland (auch innerhalb EU) ist eine Abmeldung im Einwohnermeldeamt erforderlich.

Die Ummeldung im Einwohnermeldeamt wird nicht automatisch weitergegeben!

Bei Fragen, welche weiteren Stellen aus der folgenden Liste noch von Ihrem Umzug betroffen sind, helfen Ihnen die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes gerne weiter.

Gewerbeamt:

Sollten Sie in der Gemeinde Merching ein Gewerbe angemeldet haben, dann denken Sie bitte auch an die Bekanntgabe ihrer neuen Meldedaten im Gewerbeamt.

Steueramt und Veranlagungsstelle:

Wenn Sie bisher an die Gemeinde Merching direkt Abgaben gezahlt haben für:

  1. Wasser- und Kanalgebühren
  2. Grundsteuer
  3. Hundesteuer

bitte Änderungen in den Meldedaten auch hier extra melden (Steueramt).

Hier können Sie auch Änderungen in der Bankverbindung bekanntgeben.

Liegenschaftsverwaltung und Kasse:

Wenn Sie von der Gemeinde Merching eine Wohnung, einen Kleingarten, eine Ackerfläche o.ä. gemietet bzw. gepachtet haben, geben Sie Ihre neuen Meldedaten oder eine Änderung Ihrer Bankverbindung bitte in der Liegenschaftsverwaltung bekannt.

Besucht Ihr Kind die Offene Ganztagsschule, so geben Sie Änderungen bitte der zuständigen Stelle in der Gemeindeverwaltung oder der Gemeindekasse bekannt. Hier können Sie auch diesbezügliche Änderungen der Bankverbindung mitteilen.