Information:
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und sofern sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Es kann auch für Personen unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden.
Seit dem 1.November 2010 wird der neue elektronische Personalausweis mit der Online-Ausweisfunktion und Fingerabdruck ausgestellt.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de
Antragstellung:
Bei der Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei unter 16-Jährigen müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte (Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses) schriftlich dem Antrag zustimmen.
Das Formular der Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter, für ein Dokument für Minderjährige, erhalten Sie hier : Zustimmungserklärung gesetzliche Vertreter
Bei Kindern ab 6 Jahre ist die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend und ab 10 Jahre ist zusätzlich die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Mitzubringen ist:
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit.
Bei Erstbeantragung in unserer Behörde ist eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen.
Ab dem 01.05.2025 treten rechtliche Neuerungen bei der Beantragung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist nur die Annahme von elektronischen Fotos möglich. Hierfür müssen die Fotografen oder Drogeriemärkte bei Dienstleister einer zertifizierten Cloudlösung angeschlossen sein und die Fotos auf elektronischem Wege an das Einwohnermeldeamt übermitteln (QR-Code). In Zukunft wird es auch möglich sein, Lichtbilder direkt im Einwohnermeldeamt zu erstellen, das Gerät steht der Gemeinde noch nicht zur Verfügung. Fotos in Papierform können bis zu diesem Zeitpunkt noch verwendet werden.
Über die Rubrik Aktuelles wird laufend über den aktuellen Sachstand informiert.
Bei Fragen können Sie gerne uns unter der Telefonnummer 7441-16 kontaktieren.
Gebühren:
Die Gebühr für eine Neuausstellung (Gültigkeit 10 Jahre) beträgt 37,00 Euro.
Für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) 22,80 Euro.
Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate) beträgt 10,00 Euro.
Bei Erstellung des Lichtbildes im Einwohneramt, kommt eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro hinzu.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Auf dem Portal für den neuen Personalausweis finden Sie stets aktuelle Information rund um dieses Thema.