Information:
Für Reisen in das außereuropäische Ausland benötigen Sie einen Reisepass. Grundsätzlich kann ein Reisepass für Kinder und Jugendliche jeden Alters ausgestellt werden. Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist.
Bitte beachten Sie auch die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
Diese können Sie auf der Homepage des auswärtigen Amtes abrufen: Auswärtiges Amt
Antragstellung:
Bei der Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei unter 18-Jährigen müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte (Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses) schriftlich dem Antrag zustimmen. Das Formular der Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter, für ein Dokument für Minderjährige, erhalten Sie hier: Zustimmungserklärung gesetzliche Vertreter
Bei Kindern ab 6 Jahre ist die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend und ab 10 Jahre ist zusätzlich die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Mitzubringen ist:
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und soweit vorhanden, den alten Reisepass oder Kinderreisepass.
Bei Erstbeantragung in unserer Behörde ist eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen.
Ab dem 01.05.2025 treten rechtliche Neuerungen bei der Beantragung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist nur die Annahme von elektronischen Fotos möglich. Hierfür müssen die Fotografen oder Drogeriemärkte bei Dienstleister einer zertifizierten Cloudlösung angeschlossen sein und die Fotos auf elektronischem Wege an das Einwohnermeldeamt übermitteln (QR-Code). In Zukunft wird es auch möglich sein, Lichtbilder direkt im Einwohnermeldeamt zu erstellen, das Gerät steht der Gemeinde noch nicht zur Verfügung. Fotos in Papierform können bis zu diesem Zeitpunkt noch verwendet werden.
Über die Rubrik Aktuelles wird laufend über den aktuellen Sachstand informiert.
Bei Fragen können Sie gerne uns unter der Telefonnummer 7441-16 kontaktieren.
Gebühren:
Die Gebühr für eine Neuausstellung (Gültigkeit 10 Jahre) beträgt 70,00 Euro.
Für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) 37,50 Euro, zuzüglich.
Für die Express-Bearbeitung (Lieferzeit 72 Stunden) entsteht eine zusätzliche Gebühr von 32,00 Euro.
Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) beträgt 26,00 Euro.
Bei Erstellung des Lichtbildes im Einwohnermeldeamt, kommt eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro hinzu.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.