Kinderreisepass

Information:

Kinder bis zum 12. Lebensjahr erhalten auf Antrag einen Kinderreisepass. Ein gültiger Kinderreisepass kann auch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

Eine Aktualisierung des gültigen Kinderreisepasses mit einem biometrischen Lichtbild ist möglich.

Antragsstellung:

Bei der Antragsstellung ist eine persönliche Vorsprache zusammen mit zumindest einem Erziehungsberechtigten notwendig. Falls ein Elternteil verhindert ist, ist von diesem eine formlose Einverständniserklärung nebst Ausweis vorzulegen. Bei nur einem Erziehungsberechtigten ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

Mitzubringen sind:

  • 1 biometrisches Lichtbild (Anforderungen an das Lichtbild unter www.personalausweisportal.de/fotomustertafel)
  • Bei Erstbeantragung in unserer Behörde ist eine Geburtsurkunde des Kindes.
  • Soweit bereits ein Kinderausweis ausgestellt wurde, ist auch dieser mitzubringen.

Hinweis: Der Kinderreisepass ist nicht für die visumfreie Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika zugelassen.

Gebühren:

  • Die Gebühr für eine Neuausstellung beträgt 13,00 EUR
  • Die Gebühr für eine Aktualisierung/Verlängerung beträgt 6,00 EUR
  • Die Gebühren sind bei Antragsstellung zu entrichten.