Bayernwerk informiert zum Bearbeitungsstand Dachständerrückbau;
Bayernwerk hat alle Eigentümer/Bewohner v. Immobilien, die einen Dachständerrückbau
beantragt haben und bei denen der Rückbau noch nicht vollzogen ist, per Posteinwurf angeschrieben.
Die Tiefbauarbeiten auf den Grundstücken sind abgeschlossen, Erdkabelstromanschlüsse wurden erstellt
und sind in Betrieb.
Um den Rückbau der Freileitungen beauftragen zu können, benötigt Bayernwerk eine unterschriebene
Inbetriebsetzungsanzeige des Elektroinstallateurs.
Bei dem eingeworfenen Brief von Bayernwerk handelt es sich um einen offiziellen Brief.