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Grundsteuer ab 2025

Grundsteuerreform Die Grundsteuer wurde reformiert, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft hat. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerpflichtigen ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den bisherigen Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den

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Bayernwerk informiert über Dachständerrückbau

Bayernwerk informiert zum Bearbeitungsstand Dachständerrückbau; Bayernwerk hat alle Eigentümer/Bewohner v. Immobilien, die einen Dachständerrückbau beantragt haben und bei denen der Rückbau noch nicht vollzogen ist, per Posteinwurf angeschrieben. Die Tiefbauarbeiten auf den Grundstücken sind abgeschlossen, Erdkabelstromanschlüsse wurden erstellt und sind in Betrieb. Um den Rückbau der Freileitungen beauftragen zu können, benötigt Bayernwerk eine unterschriebene  Inbetriebsetzungsanzeige

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