Das Finanzamt Augsburg-Land hat die Gemeinde Merching gebeten, auf Folgendes hinzuweisen:
Ein Großteil der vom Finanzamt zu erledigenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ist zwischenzeitlich abgearbeitet, rund 90% der Grundstückseigentümer in deren Zuständigkeitsbereich für die Landkreise Augsburg bzw. Aichach-Friedberg haben einen entsprechenden Grundlagenbescheid erhalten.
Viele der Grundsteuererklärungen wurden vollmaschinell verarbeitet, dies bedeutet, sie wurden zunächst mit den Angaben und Daten veranlagt, wie sie vom Steuerpflichtigen erklärt wurden. Gerade bei diesen Bescheiden ist es nicht auszuschließen, dass unzutreffende Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt wurden.
Einigen Eigentümern sind gegebenenfalls vorhandene Fehler bereits bei den Grundlagen-Bescheiden des Finanzamtes aufgefallen, manchen Bürgern wird dies gegebenenfalls erst bei Erhalt des Grundsteuerbescheids der Gemeinde auffallen.
Vor diesem Hintergrund wurde vom Finanzamt eine Vorlage entwickelt, mit dem der Bürger beim Finanzamt einen Antrag stellen kann, um fehlerhafte Besteuerungsgrundlagen zu berichtigen. Bitte prüfen Sie daher Ihren Grundlagenbescheid des Finanzamtes nochmals genau.
Für Änderungsanträge verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Augsburg-Land.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Messbescheid des Finanzamtes.
Seitens der Gemeinde dürfen wir auch nochmals auf die Info-Seiten des Bayerischen Landesamtes für Steuern verweisen. Hier finden Sie viele nützliche Informationen, leider teilweise etwas versteckt als Unterpunkt z.B. im Menü „wie geht es weiter“:
Insbesondere ist hier beispielsweise auch die Information enthalten, dass die Umstellung auf das Flächenmodell gerade bei Eigentümern großer Grundstücke mit oder ohne Gebäude entsprechend höhere Grundsteuerbeträge zahlen müssen als z.B. Eigentümer kleiner Wohnungen oder kleinerer Grundstücke in der gleichen Gemeinde.