November 2024

Bürgerball „Merching tanzt“ am Samstag, 18. Januar 2025

Am Samstag, den 18. Januar 2025 veranstaltet der Kulturausschuss der Gemeinde Merching wieder den Bürgerball „Merching tanzt“. Uhrzeit: 20 Uhr ; Einlass ab 19 Uhr Wo: Mehrzweckhalle 86504 Merching, Kirchstraße 15a Band: Honey & Soul aus Merching; hier eine Hörprobe Garde: Narrneusia aus Neusäß Eintrittshöhe 19 Euro Kartenvorverkauf bereits ab 16. Dezember 2024 im Rathaus […]

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Siegel Kommunale IT-Sicherheit

Kommunale IT-Sicherheit

Der Gemeinde Merching misst der IT-Sicherheit hohen Stellenwert bei und hat ein Konzept für Informationssicherheit vorliegen, damit auch Ihre Daten in der Gemeindeverwaltung gut geschützt sind. Der Gemeinde Merching wurde nun erneut das Siegel Kommunale IT-Sicherheit des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verliehen. Das Siegel hat eine Gültigkeit bis 09.11.2026 und kann dann neu

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Bebauungsplan Nr. 34 Östlich der Nebelhornstraße – erneute Abwägung und Satzungsbeschluss

Erneute Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 Östlich der Nebelhornstraße in Merching: Die veröffentlichten Unterlagen hierzu stehen unter https://www.gemeinde-merching.de/buergerservice/flaechennutzungsplan-bebauungsplaene zur Verfügung. Begründung Planzeichnung-Satzung Textteil Datenschutzinformationspflicht Öffentliche Bekanntmachung Schallschutztechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung Zusammenfassende Erklärung

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Geldschein

Am 16.11.2024 wurde am Gewerbegebiet Lerchenberg, in der Nähe des Feldkreuzes am Feldweg ein Geldschein gefunden Hier das Dokument als PDF zum Download: https://www.gemeinde-merching.de/wp-content/uploads/2024/11/Fundsache-Geldschein-am-16.11.2024.pdf

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Grundsteuer ab 2025

Grundsteuerreform Die Grundsteuer wurde reformiert, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft hat. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerpflichtigen ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den bisherigen Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den

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