Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage ist Mariä Himmelfahrt
in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag. Das Landesamt f. Statistik stellt
gemäß Art. 1 Abs. 3 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder
mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben.
Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 und nach der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der
Gemeinden liegt eine neue Datenbasis für die bayernweite Feststellung der Religionszugehörigkeit vor.
Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022,
in der Gemeinde Merching mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.
Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung:
Mariä Himmelfahrt ist ab dem Jahr 2025 ein gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Merching.