Neues aus dem Einwohnermeldeamt (Lichtbilder)

Ab dem 01. Mai 2025 treten rechtliche Neuerungen bei der Beantragung von Ausweisen und

Reisepässen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Annahme von biometrischen Fotos in Papierform

rechtlich nicht mehr möglich.

Momentan ist das Erstellen der Lichtbilder im Einwohnermeldeamt noch nicht möglich, da

das Gerät noch nicht geliefert wurde.

Die Erstellung von biometrischen Fotos ist auch weiterhin beim Fotografen oder in

Drogeriemärkten möglich, wenn sich diese über einen Dienstleister einer zertifizierten

Cloudlösung angeschlossen haben und die Fotos auf elektronischem Wege an das

Einwohnermeldeamt übermittelt werden können.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.