Ab dem 01. Mai 2025 treten rechtliche Neuerungen bei der Beantragung von Ausweisen und
Reisepässen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Annahme von biometrischen Fotos in Papierform
rechtlich nicht mehr möglich.
Momentan ist das Erstellen der Lichtbilder im Einwohnermeldeamt noch nicht möglich, da
das Gerät noch nicht geliefert wurde.
Die Erstellung von biometrischen Fotos ist auch weiterhin beim Fotografen oder in
Drogeriemärkten möglich, wenn sich diese über einen Dienstleister einer zertifizierten
Cloudlösung angeschlossen haben und die Fotos auf elektronischem Wege an das
Einwohnermeldeamt übermittelt werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.